AGB

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin (Anja Garten) und ihren Auftraggebern (AG), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Regelungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Gegenstand des Vertrags beinhaltet unter anderem Art, Umfang und Dauer des Einsatzes, Einsatzort sowie, ob der Einsatz in Einzel- oder Doppelbesetzung durchgeführt wird.
Anja Garten ist in der Annahme eines Auftrags frei. Sobald dem AG eine Bestätigung über die Auftragsannahme durch Anja Garten (in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher Form, Email oder per SMS oder Messenger, z. B. WhatsApp) vorliegt, gilt der Auftrag als angenommen. Stimmen Angebot und Annahme überein, wird der Auftrag als verbindlich erteilt angesehen.

2.2 Wird eine Auftragsbestätigung von Anja Garten dem AG übermittelt und die gewünschte Dienstleistung ohne die vorherige Zustimmung durch den AG zur Auftragsbestätigung in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren dem AG die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen von Anja Garten in Anspruch genommen hat, bekannt.

2.3 Anja Garten ist verpflichtet, die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Übersetzer/innen abzuleisten.

2.4 Die von Anja Garten zu erbringenden Tätigkeiten richten sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot/Auftragsbestätigung. Zu darüberhinausgehenden Tätigkeiten ist Anja Garten grundsätzlich nicht verpflichtet.

2.5 Überschreitet die Dolmetschzeit 60 Minuten, wird der Termin in der Regel von einem Dolmetschteam bestehend aus 2 Dolmetschern übernommen. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keinen Co.-Dolmetscher, kann der Auftragnehmer sich für eine der folgenden beiden Möglichkeiten entscheiden:

  1. Der Auftragnehmer kann den Auftrag nach 1 Stunde 15 Minuten abbrechen und die gesamte Dauer des Auftrags berechnen.
  2. Der Auftragnehmer kann bei voller Auftragserfüllung das vereinbarte Honorar in doppelter Höhe in Rechnung stellen.

2.6 Als veranschlagte Einsatzzeit gilt prinzipiell die Summe aus Dolmetschzeit vor Ort, Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall geregelt. Bei kurzen Einsätzen gilt bei der Dolmetschzeit eine zu berechnende Mindesteinheit von einer halben Stunde. Die Dienstleistung wird, soweit nichts anderes vereinbart, im Halbstundentakt berechnet.

2.7 Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich entweder um gefahrene Autokilometer oder anfallende Kosten für den ÖPNV / DB.
Außerdem können anfallende Parkgebühren, außerordentliche Gebühren und Kosten, z. B. Eintrittsgelder, Spesen oder Ähnliches dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

  1. Umfang des Vertrags

3.1. Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von Anja Garten, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich geregelt.

3.2 Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von Anja Garten verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:

Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Einsatz werden 50% des vereinbarten Honorars fällig,
bei Stornierung bis 7 Tage vor dem Einsatz werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.

Anja Garten hat außerdem Anspruch auf Erstattung der ihr nachweislich entstanden Kosten (z. B. Fahrkarte für den ÖPNV/ DB). Fahrtkosten in Höhe der Autokilometer werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn diese tatsächlich zurückgelegt worden sind.

  1. Honorar

4.1 Gebärdensprachdolmetscher sind in der Gestaltung ihres Honorars frei.

4.2 Ausgenommen hiervon sind Dolmetscheinsätze, deren Vergütung aufgrund gesetzlicher Regelungen (z. B. dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) in seiner jeweils gültigen Fassung) erfolgen muss. Dies gilt auch für die Fahrtkosten.

  1. Zahlung des Honorars

5.1 Das im Vertrag vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt unbar und ohne Abzug auf das Konto von Anja Garten unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.

5.2 Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 5 Euro berechnet. Verzugszinsen werden mit 10% p. a. berechnet, wobei es Anja Garten freisteht, im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und auf rechtlichem Wege einzufordern.

6. Verschwiegenheitspflicht 

Anja Garten verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Aufgrund des Berufes unterliegt Anja Garten der Berufs- und Ehrenordnung und somit einer strikten Schweigepflicht und sieht sich ihren Kunden gegenüber verpflichtet, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet mündlich übertragende Informationen, aber vor allem auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung der Einsätze (Redeskripte, Präsentationen etc.).

  1. Leistungsumfang

7.1 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

7.2 Die Dolmetschleistung, die Anja Garten erbringt, besteht darin, gesprochene deutsche Sprache in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder nach Absprache in Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) in der Regel simultan wiederzugeben oder umgekehrt einen in Deutscher Gebärdensprache oder Lautsprachbegleitenden Gebärden dargebotenen Text in deutscher Lautsprache in der Regel simultan wiederzugeben.

  1. Arbeitsbedingungen

8.1 Zur Erbringung einer adäquaten Dolmetschleistung sind gute visuelle und akustische Gegebenheiten am Einsatzort für Anja Garten unbedingt erforderlich. Hierfür trägt der Auftraggeber Sorge und stellt, wenn nötig, Headsets oder geeignete Lautsprecher (Audiomonitore) zur Verfügung bzw. bei Präsentationen auf Großbildleinwand Laptops/ Monitore, um die Präsentation verfolgen zu können. (GebärdensprachdolmetscherInnen arbeiten üblicherweise dem Publikum zugewandt und haben die Präsentation im Rücken. Da die Präsentation auch Inhalt der Dolmetschleistung ist, wird dieser Monitor benötigt.) Es obliegt weiterhin dem AG, für das reibungslose Dolmetschen von der Gebärdensprache in die Lautsprache zu sorgen, in dem er geeignete Mikrofone bereitstellt. Für eine optimale Ausleuchtung des Standortes des Dolmetschers ist durch den AG zu sorgen.

8.2 Musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater und ähnliches) werden nur nach Absprache und vorbereitet gedolmetscht.

8.3 Vorbereitung ist für ein optimales Dolmetschprodukt unabdingbar. Dolmetscher sind aufgrund Ihrer Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet, stets optimal vorbereitet in die entsprechenden Situationen zu gehen. Der AG hat daher im eigenen Interesse dem Dolmetscher rechtzeitig, spätestens 4 Tage vor dem jeweiligen Einsatz, entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Diese Informationen bzw. dieses Material wird selbstverständlich höchstvertraulich behandelt.

8.4 Pausenzeiten werden, soweit nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wie folgt eingerichtet:

– nach einer Einsatzzeit von 1 Stunde: mind. 10 Minuten Pause
– nach einer Einsatzzeit von 4 Stunden: mind. 45 Minuten Pause

  1. Urheberrecht

Das Dolmetschprodukt ist ausschließlich zur Visualisierung/ Anhörung in dem Moment und an jenem Ort bestimmt, in dem und an dem sie erbracht wird. Eine Übertragung auf zum Beispiel Leinwände außerhalb des Raums oder im Internet sowie die Aufzeichnung der Dolmetschleistung bedarf es der vorherigen Zustimmung durch Anja Garten. Für die Abtretung der Nutzungsrechte wird ein zusätzliches Honorar berechnet, dessen Höhe sich nach Art der Nutzung richtet. Die Urheberrechte bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Auftraggeber haftet für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

  1. Rücktritt vom Vertrag

9.1 Ist Anja Garten die Ausführung des Vertrages aufgrund falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus anderen berufsethischen Gründen nicht zuzumuten, so ist Anja Garten berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Verpflichtung seitens des AG zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt.

9.2 Sollte Anja Garten aus schwerwiegenden, nachvollziehbaren Gründen an der Ausführung des Auftrags gehindert sein, verpflichtet sich Anja Garten, sich um adäquaten Ersatz (andere qualifizierte FachkollegInnen) zu bemühen. Eine weitere Verpflichtung von Seiten Anja Gartens besteht nicht.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Rüsselsheim.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.